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Thai-Führerschein in Deutschland umschreiben

Mit einem thailändischen Führerschein darf nach Begründung des Wohnsitzes in Deutschland nur befristet gefahren werden. Danach muss die Fahrerlaubnis umgeschrieben werden, und dafür verlangt die Behörde eine beglaubigte Übersetzung oder Klassifizierung des Führerscheins.

Die wichtigsten Regeln

Die Details unterscheiden sich je nach Fahrerlaubnisbehörde. Verbindlich ist die Auskunft der Behörde am Wohnort.

Ablauf der Umschreibung

  1. Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde am Wohnort vereinbaren und die geforderten Unterlagen erfragen.
  2. Beglaubigte Übersetzung des Thai-Führerscheins beauftragen (Foto per WhatsApp genügt für das Angebot).
  3. Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs absolvieren, Antrag stellen.
  4. Theorie- und ggf. Praxisprüfung ablegen, danach wird der deutsche Führerschein ausgestellt.
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Häufige Fragen

Darf ich mit dem internationalen Führerschein aus Thailand fahren?

Der internationale Führerschein ergänzt den nationalen nur für Besuchsaufenthalte. Nach Wohnsitznahme in Deutschland gilt auch er nur im Rahmen der Sechs-Monats-Frist.

Muss ich die komplette Fahrschule wiederholen?

Nein. Für die Umschreibung sind in der Regel die Prüfungen erforderlich, eine vollstaendige Pflichtstundenausbildung wie beim Ersterwerb meist nicht. Details legt die Behörde fest.

Was passiert nach Ablauf der sechs Monate?

Dann darf mit dem thailändischen Führerschein in Deutschland nicht mehr gefahren werden. Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis ist strafbar, die Umschreibung sollte daher früh beginnen.