Wer in Thailand geheiratet hat oder eine thailändische Ehe in Deutschland anerkennen lassen will, braucht eine beglaubigte Übersetzung der Heiratsurkunde. Deutsche Standesämter, Ausländerbehörden und Gerichte akzeptieren nur Übersetzungen von in Deutschland vereidigten bzw. ermächtigten Übersetzern.
Welche Urkunde ist die richtige?
In Thailand gibt es zwei zentrale Dokumente zur Ehe:
- คร.3 (Kor Ror 3): die eigentliche Heiratsurkunde, ausgestellt bei der Eheschließung auf dem Amphoe (Bezirksamt).
- คร.2 (Kor Ror 2): der Auszug aus dem Heiratsregister. Viele deutsche Behörden verlangen zusätzlich oder stattdessen diesen Registerauszug, weil er den aktuellen Stand der Ehe bestätigt.
Im Zweifel vorab bei der zuständigen Behörde nachfragen, welches Dokument (und wie aktuell) verlangt wird. Häufig gilt: Der Registerauszug darf nicht älter als sechs Monate sein.
Ablauf in vier Schritten
- Urkunde besorgen: คร.2 / คร.3 beim Amphoe in Thailand ausstellen lassen (Angehörige vor Ort können das mit Vollmacht übernehmen).
- Echtheitsbestätigung klären: Für viele Verwendungszwecke muss die thailändische Urkunde zusätzlich bestätigt werden (siehe unseren Ratgeber zur Legalisation, Thailand ist kein Apostille-Mitglied).
- Beglaubigt übersetzen lassen: durch einen in Deutschland vereidigten Übersetzer für Thai. Die Übersetzung wird mit Stempel, Bestätigungsvermerk und Unterschrift verbunden.
- Einreichen: Original (bzw. bestätigte Urkunde) plus beglaubigte Übersetzung bei Standesamt, Ausländerbehörde oder Gericht vorlegen.
Was kostet die Übersetzung?
Beglaubigte Übersetzungen werden nach Textumfang berechnet, orientiert an den Normzeilensätzen des JVEG. Für Standardurkunden wie die Heiratsurkunde sind faire Pauschalen üblich. Am schnellsten: Dokument als Foto oder PDF per WhatsApp senden und ein konkretes Angebot erhalten, meist noch am selben Tag.
Chokchai Ngamboonjit, allgemein vereidigter Dolmetscher und ermächtigter Urkundenübersetzer (Landgericht Berlin). Dokument per WhatsApp senden, Angebot erhalten.
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Kostenlos analysieren →Häufige Fragen
Muss die Übersetzung aus Deutschland stammen?
Deutsche Behörden verlangen in der Regel Übersetzungen von in Deutschland vereidigten bzw. ermächtigten Übersetzern. Übersetzungen aus Thailand werden häufig zurückgewiesen.
Wie lange dauert eine beglaubigte Übersetzung?
Standardurkunden wie คร.2 oder คร.3 sind meist innerhalb weniger Werktage fertig, bei Bedarf auch als Expressauftrag.
Reicht eine Kopie der Urkunde für die Übersetzung?
Für das Angebot reicht ein gut lesbares Foto oder ein Scan. Ob die Behörde die Übersetzung mit dem Original verbunden sehen will, sollte vorab dort erfragt werden.